Sozialstation / Ambulante Pflege

Häusliche Krankenpflege nach SGB V

- Leistungen der Krankenkassen -

Allgemeines

Die häusliche Krankenpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenbehandlung zur Unterstützung des ärztlichen Behandlungsplans mit dem Ziel der Diagnose, Heilung, Verhütung der Verschlimmerung oder Linderung einer bestehenden Krankheit. Art, Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem individuellen Behandlungsplan und bestimmen danach, welche Handlungen im konkreten Fall notwendig sind. Zur häuslichen Krankenpflege gehören die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Grundpflege

Maßnahmen der Grundpflege sind Hilfeleistungen bei den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, wie An- und Auskleiden, Körperpflege. Sie umfasst Leistungen, die der Kranke nicht selbst erbringen kann oder bei denen er auf Unterstützung angewiesen ist.

Behandlungspflege

Maßnahmen der Behandlungspflege sind ärztlich verordnete medizinisch- pflegerische Tätigkeiten zur Sicherung und Unterstützung der ärztlichen Behandlung, soweit sie nicht durch den Arzt selbst erbracht werden müssen, z.B.: Blutdruck- oder Zuckerkontrolle, Verbände oder Injektionen.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung notwendig sind, um in diesem Haushalt häusliche Krankenpflege durchführen zu können. Dies können die Zubereitung einer Mahlzeit, Einkauf oder die Reinigung der Wohnung sein. Jede dieser Leistungsgruppen untergliedert sich in zahlreiche Einzelmaßnahmen, die jeweils auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden.

Die soziale Pflegeversicherung SGB XI

- Einführung -

Es war eine alte Forderung der AWO wie auch anderer Verbände, eine besondere Versicherung einzuführen für das Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden.

Neben der Bezahlbarkeit wurde lange als Argument dagegen vorgetragen, dass eine solche Versicherung dazu führen könnte, dass mehr Familien ihre alten Angehörigen in ein Heim "abschieben" würden, wenn dieses nichts koste. Bei Einführung der Pflegeversicherung im Januar 1995 stand daher fest, dass immer die häusliche Pflege, die Erhaltung der Selbständigkeit Vorrang haben soll gegenüber der stationären Versorgung im Heim. Konsequent wurde daher neben der häuslichen Krankenpflege die ambulante Versorgung durch die so genannte Grundpflege ausgebaut. Dabei war aber immer klar, dass die Pflegeversicherung nicht allein den ganzen Pflegebedarf decken kann, dass vielmehr erwartet wird, dass der Pflegebedürftige und seine Angehörigen einen Eigenanteil leisten, entweder durch eigene Pflegeleistungen oder durch eine Zuzahlung für den Pflegedienst. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss notfalls auch zusätzlich Sozialhilfe gewährt werden. Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen wurden auch die Angebote an Kurzzeitpflege und Tages- oder Nachtpflege erweitert. Sie ermöglichen den Pflegepersonen, einmal Urlaub zu machen oder tagsüber eigenen Aktivitäten nachzugehen, während der Pflegebedürftige in einer "teilstationären Einrichtung" versorgt ist. Das gleiche Ziel hat die so genannte "Verhinderungspflege", die für bis zu vier Wochen Ersatz für eine Pflegeperson bietet.

Eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln oder technischen Hilfen, die bis zur Umgestaltung des Wohnungsumfeldes gehen können, sollten ebenfalls die Pflege in der eigenen Wohnung erleichtern. Abgerundet werden diese Angebote schließlich durch die Einrichtung besonderer Beratungsstellen, den "Beratungs- und Koordinierungsstellen der Ambulante Hilfe-Zentren", in denen umfassend und kostenlos Rat und Hilfe geboten werden.

Grundsatz ist, dass häusliche Pflege Vorrang hat vor vollstationärer Pflege. Den Pflegebedürftigen soll es ermöglicht werden, in der vertrauten Umgebung zu verbleiben und ihren Lebensraum und die Eigenständigkeit selbst zu bestimmen und mitzugestalten. Die Pflegeversicherung dient dazu, häusliche Pflege und die Pflege durch Angehörige oder Nachbarn zu unterstützen. Der Pflegedürftige kann wählen zwischen Pflege-Sachleistung, Pflege-Geldleistung und Kombinationsleistung.

Pflegegrade

Seit 01. Januar 2017 gibt es Pflegegrade ( PG1, PG2, PG3 PG4 und PG5), welche die Pflegestufen ablösten.

  • Pflegegrad 1

    geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2

    erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 3

    schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 4

    schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 5

    schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Der PG wird anhand bestimmter Module erhoben ( Mobilität, Kommunikation und kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen

und psych. Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheit - u. therapiebedingten Anforderungen u. Belastungen,
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt.

Betreuung in häuslicher Umgebung

 Ausgebildete Alltagsbegleiterinnen betreuen zuhause stundenweise

Eine zuverlässige Mitarbeiterin besucht, betreut und aktiviert Sie, führt Unterhaltungen und erledigt mit Ihnen zusammen Arztbesuche und kleine Einkäufe

Nur nach Terminvereinbarung
Arbeiterwohlfahrt Frankenthal
Nürnberger Straße 61
Tel. 06233-319 746

Mittagessen

Essen in betreuter Gemeinschaft fördert den Appetit und die Gesundheit

Wir bieten ein

frisch gekochtes Mittagessen für Senioren

in unserem Raum der Senioren-Tagesstätte an.

Bitte rufen Sie in unserer Geschäftsstelle an:
Tel. 06233 - 319 746

Hauswirtschaft - Hilfen im Haushalt

Hauswirtschaftliche Leistungen gehören zum Angebot einer Sozialstation. Sie sollen die Durchführung der häuslichen Krankenpflege ermöglichen,
beschränken sich daher auf die unmittelbare Umgebung des Kranken oder Pflegebedürftigen, bzw. stellen seine Versorgung sicher.
Diese Leistungen können mit den Kassen abgerechnet werden.

Daneben bietet die AWO jedem älteren oder durch Krankheit behinderten Menschen umfassende Hilfe im Haushalt an:
z. B. Putzen, Wäschepflege, Einkauf, Besorgungen, Begleitung, Zubereitung von Mahlzeiten, Hausordnung.

Diese Leistungen werden von festangestellten Hauswirtschaftshelferinnen erbracht.