Infos: Gesetze, Steuer, Pflege usw.
 

IGEL - Leistungen
Ist der Test medizinisch sinnvoll oder nicht?
Infos unter www.igel-monitor.de                    Süddeutsche Zeitung 21.01.2012

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Behörden:

Jeder Bürger hat das Recht, von Behörden bestimmte Infos zu bekommen.
Die Seite www.fragdenstaat.de hilft dabei.
Hier kann man seine Frage an eine bestimmte Behörde stellen - und bereits beantwortete Fragen anderer Nutzer einsehen.

 

 

Veranstaltungen 2012 in Frankenthal
18.02. Fastnachtsumzug
31.03. Fahrradmarkt
01.04. - 09.04. Frühjahrsmarkt
28.04. Blumen- und Pflanzenmarkt
 
04.05. - 06.05. Eröffnung Kultursommer
07.06. - 10.06. Strohhutfest
23.06. - 24.06. Strandbadfest
30.06. - 01.07. Töpfermarkt
26.07. - 10.08. Sommerfestival
01.09. - 02.09. Bauernmarkt
03.10. - 07.10. Herbstspektakel
26.11.- 23.12. Weihnachtsmarkt
 

 

Hilfe bei Autounfall

Geraten Bundesbürger im Ausland mit ihrem PKW in einen Unfall, hilft ihnen der Zentralruf der Autoversicherer. Bislang war der Service nur unter der Nummer 0180/25026 - für 6 Cent pro Anruf erreichbar, jetzt auch via Festnetz unter 040/300330300. Sie benötigen das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herkunftsland, das Unfallland und den Schadenstag.

Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 27.11.2011

 

Krankheitserreger in Badeseen!

Infos zur Wasserqualität finden Sie unter: www.eea.europa.eu/de.

 

Information rund ums Thema Altersrente

Wer kann unter welchen Umständen Altersrente erhalten? Wann ist mit Rentenabschlägen zu rechnen? Viele Informationen zum Thema Altersrente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstr. 4-6 persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 100 048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de

Gesetzliche Altersrente:

Der steuerpflichtige Anteil steigt von Jahr zu Jahr. Wer 2005 oder davor in Rente ging, bei dem lag dieser noch bei 50 Prozent. Im Umkehrschluss waren auch 50 Prozent steuerfrei. Wer 2011 erstmals eine Altersrente bezieht, bei dem fließen schon 62 Prozent der Bezüge in die Berechnung der Einkommensteuer ein. Bei 1000 Euro Monatsrente berücksichtigt das Finanzamt also künftig stets 620 Euro monatlich oder 7440 Euro jährlich. Jede Rentensteigerung hebt den steuerpflichtigen Teil der Rente an, da der steuerfreie Betrag als Geldsumme lebenslang festgeschrieben wird. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt pro Jahr bei 8004 Euro für Alleinstehende, bei 16.008 Euro für Ehepaare - bezogen auf alle Einkünfte.

Betriebsrente:

Renten aus betrieblicher Altersrente sind zu 100 Prozent steuerpflichtig, wenn die Beträge während des Arbeitslebens durch Entgeltumwandlung steuerfrei eingezahlt werden. Wurde jedoch eine Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen, werden die Beiträge in der Regel pauschal versteuert. Bei der Auszahlung kann sich der Betriebsrentner dann entscheiden: Wählt er eine Kapitalausschüttung, ist diese komplett steuerfrei. Entscheidet er sich für eine Rente, wird diese dann mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert.

 

 

Familienpflegezeit kommt zum 1. Januar 2012 - ohne Rechtsanspruch

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit gebilligt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gibt es nicht. "Der Gesetzentwurf schafft erstmals flächendeckend die Möglichkeit, Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren", betont Bundesministerin Krista Schröder. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen.
Wird zum Beispiel die Arbeitsphase von 100 auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen  in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Erwerbs - u. Berufsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit wurde deshalb bewusst auf 15 Stunden gesetzt.
Quelle PflegePartner Das Magazin für pflegende Anghörige

 

Neues Gesetz zur Familienpflegezeit

Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen möchten, können künftig eine Pflegezeit beantragen. Dabei kann man für max. 24 Monate seine Arbeitszeit um bis zur Hälfte reduzieren, erhält aber 75 % des letzten Bruttoeinkommens.
Nach Ende der Pflegezeit wird wieder voll gearbeitet, das Gehalt bleibt dabei bei 75%, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Infos: www.bmfsfj.de  

 
 
Wichtige Internetseiten: Hilfe aus dem Internet

Kaufen, Wohnen, Reisen, Verbraucherrechte unter www.internetratgeberrecht.de , www.finanztip.de

Rückenschmerzen, Knieprobleme  unter www.gesundheit.de , www.weisse-liste.de  Unabhängige Patientenberatung

Immer gut und günstig kaufen www.testberichte.de  330 000 Testergebnisse (unter anderem von Stiftung Warentest)

Informationen und Präventionsmöglichkeiten, wer hilft bei Krisen und Konflikten?
www.imedo.de , www.sozialnetz.de

 

 

Urteile, die das Familienvermögen retten

Kann ein Testament von selbst ungültig werden?

Der Fall: eine Frau hinterlegt ihr Testament beim Amtsgericht. Jahre später nimmt sie das notariell beglaubigte Dokument aus der amtlichen Verwahrung nach Hause. Ist das Testament nach ihrem Tod noch gültig?

Das Urteil: Anders als bei einem hinterlegten privatschriftlichen Testament widerruft der Erblasser seinen notariell verfügten Letzten Willen, sobald er ihn aus der amtlichen Verwahrung nimmt. Und dann gilt die gesetzliche Erbfolge.  OLG München: 31 Wx 19/05 Quelle TV14

Darf ein Pflegeheim einen Bewohner beerben?

Der Fall: Ein Heimbewohner ohne Angehörige will sein Vermögen dem Pflegeheim vermachen.

Das Urteil: Solche Verfügungen sind unwirksam. Wenn der Pflegedienst nach Hause kommt, darf der erben.    OLD München :33 WX 119/06 Quelle TV14

Wer zahlt die Bestattung, wenn der Erbe kein Geld hat?

Der Fall: Die geschiedene Mutter eines volljährigen verstorbenen Kindes tritt ein überschuldetes Erbe an. Sie selbst hat kein Vermögen und verlangt, dass der Staat für die Bestattung aufkommt.

Das Urteil: Für die Bestattung sind immer die Hinterbliebenen verantwortlich. in diesem Fall ist der Exmann der Mutter verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.          LG Münster: 1 T60/70 Quelle TV14

Was bedeutet die "übrige persönliche Habe"?

Der Fall: Ein Mann hat in seinem Testament einen Angehörigen mit der "übrigen persönlichen Habe" bedacht. Doch niemand weiß, was darunter zu verstehen ist.

Das Urteil: Darunter fallen lediglich Gegenstände des persönlichen Gebrauchs wie z.B. Kleidung, Schmuck und Bücher.  Geld, Spar- und Wertpapierdepots gehören nicht dazu.   Quelle TV14

 
 

Autopanne - Helfer sind versichert

wer als Pannenhelfer einem anderen Autofahrer hilft, ist gesetzlich unfallversichert. Darauf wies die Unfallkasse Hessen (UKH) hin. "Versichert sind z.B. die Hilfe beim Wechseln eines Rades, die Starthilfe mit einem Überbrückungskabel oder das Anschieben eines liegen gebliebenen Autos", sagt Bernd Fuhrländer, Geschäftsführer der UKH. Verletzt sich der Helfer, ist die Unfallkasse oder der Gemeindeunfallversicherungsverband zuständig, in dessen Einzugsbereich der Fahrzeughalter, dem geholfen wurde, gemeldet ist. Ein Sonderfall trifft ein, wenn der Fahrer eines gewerbsmäßig genutzten Kraftfahrzeugs geholfen wird - dann wäre bei dem Unfall die Berufsgenossenschaft des Fahrers zuständig. Nicht gesetzlich versichert sind Hilfsaktionen, die dem eigenen Nutzen dienen.

Quelle: Arbeit und Gesundheit Magazin 03/2010

 

 

Beschwerde-Hotline zur Pflege wird ausgebaut

Künftig stehen den Anrufern des Informations- und  Beschwerdetelefons zusätzlich zwei Juristen  zur Verfügung, die pflegebedürftige Menschen  und ihre Angehörigen bei rechtlichen Fragen unterstützen sollen, teilte das Bundesministerium am 04. März 2010 mit. Die Hotline nimmt auf Wunsch auch anonyme Beschwerden über die Situation in stationären Einrichtungen entgegen. Die Beratung ist in der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale angesiedelt.

Zu erreichen ist sie montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr  und zusätzlich donnerstags zwischen 14 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 06131/284841

Quelle: DIE RHEINPFALZ-NR.54 vom 05.03.2010

 

Achtung Wechselwirkungen

Fehler beim Einnehmen

Wer mehrere Präparate einnimmt, muss auf Wechselwirkungen achten - auch bei Nahrungsergänzungsmitteln.

Vielfacheinnahme: Im Schnitt bekommt bei uns jeder Kassenpatient im Alter zwischen 75 und 85 Jahren 3,5 Arzneimittel als Dauermedikation.

Jeder  Dritte nahm fünf oder mehrere verschiedene Arzneimittel ein. Weisen Sie Arzt und Apotheker auf Ihre "Selbstmedikationsmittel" hin. Auch Grapefruit oder grüner Tee kann unter Umständen schaden. Zu Neben - und Wechselwirkungen siehe www.medikamente-im-Test.de

 

Empfehlungen zum Schutz vor Grippe

Regeln zum persönlichen Schutz:

  •  Hände vom Gesicht fernhalten.
     Richtig Hände waschen.
     Abstand halten bei husten und niesen.
     Nicht in die Hand niesen und husten sondern in die Armbeuge.
     Zu Haus auskurieren bei fieberhaften Erkältungen.
     Auf erste Anzeichen achten - Fieber , Husten, Gliederschmerzen.
     Geschlossene Räume regelmäßig lüften.
     Andere schützen: Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmen,
     Küssen,   Händeschütteln.
     Kranke sollten nach Möglichkeit in einem separaten Raum versorgt werden. 

 

Wussten Sie schon ??

Gute Gespräche -  Schon eine zehnminütige Unterhaltung mit einem anderen Menschen wirkt ähnlich stimulierend auf das Gehirn wie gezieltes Training der grauen Zellen, berichten amerikanische und polnische Psychologen. In Tests  schnitten Probanten, die sich miteinander unterhielten, ähnlich gut ab wie eine Vergleichsgruppe von Kreuzworträtslern - und einiges besser als passive Konsumenten von TV - Seifenopern.

 

Informationsveranstaltung
Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
jeden 1. Dienstag im Monat um 16 Uhr in der AWO Schmiedgasse

am 18.06.09 hat der Deutsche Bundestag eine verbindliche Rechtsgrundlage zum Thema "Patientenverfügung" geschaffen. Das Gesetz, das am 01.09.09 in Kraft tratt, sieht vor, dass jeder Mensch seinen Willen über einen Behandlungsverlauf im Vorfeld festlegen kann.  

Selbsthilfegruppe 
für Pflegende Angehörige Demenzkranker Menschen
jeden 2. Dienstag im Monat von 15 - 17 Uhr in der AWO Schmiedgasse

 

Kurberatung durch AWO-Gesundheitszentrum

 

Kuren der Arbeiterwohlfahrt für Eltern mit Kindern

Das AWO-Gesundheitszentrum in Ludwigshafen,0621/5668933 oder Fax 0621/5668944  bietet Mutter-Vater-Kind-Kuren an. Der neue Katalog "Urlaub mit der Familie" ist ein Ratgeber, um ein geeignetes Urlaubsquartier für die Bedürfnisse der Eltern und Kinder zu finden. Weitere Infos finden Sie im Internet unter www.urlaub-mit-der-familie.de. Unter bestimmten Umständen ist eine Förderung des Familienurlaubs gegeben. So können Familienferien in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 bis höchstens 21 Tagen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze wird die Förderung gewährt. Der Zuschuss sieht pro Kind und Tag 17,90 Euro vor, bei Behinderung des Kindes 23,01 Euro. Eltern erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von jeweils 7,67 Euro pro Tag.   (Quelle Rheinpfalz, vom 16.07.08) 

 

 

  • Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI 

 - der Einstufungsbescheid (nach Empfehlung durch MDK-Gutachten muss nach

 5 Wochen erfolgen, bei Notsituationen nach 1 bzw. 2 Wochen

 

 - Zusätzliches Betreuungspersonal in Heimen für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf

 

 - Anspruch auf Pflegezeit bis zu 6 Monaten freistellen bei Arbeitgeber möglich (bei mehr als 15 Mitarbeitern).

 

 - Für den Besuch der Tagespflege / Tagesstätte gibt es 50% der Sachleistungen dazu.

 

bei Stufe 1  225.-  (z.B. zusätzlicher Besuch der Tagesstätte 1 x wöchentl. möglich)

bei Stufe 2  555.-  (z.B. zusätzlicher Besuch der Tagesstätte 1 x wöchentl. möglich)

bei Stufe 3  775.-  (z.B. zusätzlicher Besuch der Tagesstätte 1 x wöchentl. möglich)

Dies gilt für alle, unabhängig davon ob Angehörige pflegen oder der Pflegediendienst.


Zuschuss für pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde (Pflegegeld) ab Januar 2012
Pflegestufe 1    235.-
Pflegestufe 2    440.-
Pflegestufe 3    700.-


Übernahme der Kosten für ambulante Pflegedienste (Sachleistungen) ab Januar 2012
Pflegestufe 1    450.-
Pflegestufe 2  1100.-
Pflegestufe 3  1550.-                                                                              Quelle: BMG
 

 

 

  • Anmerkung zu MSHD

Senioren, die eine Haushaltshilfe beschäftigen - z.B. zum Putzen, Waschen oder Kochen - können jährlich bis zu 624.- Euro ihrer Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

 

  • Ambulanter Pflegedienst

Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen, die über die Leistung der Pflegeversicherung hinaus gehen, können als außergewöhnliche Belastung von Pflegebedürftigen und Steuerpflichtigen steuermindernd geltend gemacht werden.

Vorausgesetzt die gepflegte oder betreute Person ist pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung, können 20% der Aufwendungen bis zu einem Höchstsatz von 6000.- Euro, also Max. 1200.- Euro bei der Einkommensteuer gutgeschrieben werden.

 

  • Tagesstätte

Im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung wird zukünftig der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz auf bis zu 2400.- Euro anstatt 460.- Euro jährlich angehoben.  

 

 

 

Info

 in der AWO - Verwaltung

Nürnberger Str. 61

Tel.: 06233 - 319 746

 

oder unter

beko@awo-frankenthal.de