Gebühren

 

Gebühren nach SGB XI - Pflegekasse

 

 

Die Gebühren für die ambulanten Pflegeleistungen richten sich nach der "Vergütungssystematik ambulanter Leistungen im Sinne des SGB XI".

Grundlage für die Vergütung sind die in der Vereinbarung aufgelisteten Leistungskomplexe.

Mit den vereinbarten Vergütungssätzen sind die vertraglichen Leistungen abgegolten. Zahlungen von Pflegebedürftigen dürfen die Pflegeeinrichtungen für die vertragsmäßig abgegoltenen Leistungen weder fordern noch annehmen.

Den Gebühren liegen bestimmte Minutenwerte zugrunde.

 

 

Kleine Morgen-/Abendtoilette 12,74 €
Große Morgen-/Abendtoilette 17,84 €
Große Morgen-/Abendtoilette mit Vollbad 22,95 €
Vollbad 15,30 €
Hilfen bei Ausscheidungen 5,10 €
Lagern/Betten 5,10 €
Mobilisation 7,91 €
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 12,74 €
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) 2,56 €
Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung 2,93 €
Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung 17,78 €
Beheizen der Wohnung (Voraussetzung: Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl) 2,84 €
Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 2,84 €
Reinigung der Wohnung (Grundreinigung) 51,49 €
Reinigung der Wohnung (Unterhaltsreinigung) 5,73 €
Waschen der Wäsche und Kleidung 5,73 €
Bügeln 8,58 €
Einkaufen 7,14 €

Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit

des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern)

12,89 €

Zubereitung einer Sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit

des Pflegegebedürftigen (auch Essen auf Rädern)

2,84 €
Erstbesuch inkl. Hausbesuchspauschale 29,54 €

Anziehen von Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen

der Kompressionsklassen II - IV

4,01 €

Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen

der Kompressionsklassen II - IV

2,56 €

Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3

inkl. Hausbesuchspauschale für Pflegebedürftige der Stufe III

19,43 €

Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3

inkl. Hausbesuchspauschale für Pflegebedürftige der Stufe II

16,00 €

Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3

inkl. Hausbesuchspauschale für Pflegebedürftige der Stufe I

16,00 €
 Hausbesuchspauschale 4,74 €
 Halbe Hausbesuchspauschale 2,36 €

 

Gebühren nach SGB V - Krankenkasse

 

 

Grundpflege § 37 SGB V

18,15 €

Anlegen eines Verbandes /Verbandwechsel

5,88 €

Kathetervisierung 6,95 €
Spülung/Instillation mittels Katheter/Schlauch 3,91 €
Einlauf, Klysma, Mikrolist, digitale Enddarmausräumung 10,12 €
Physikalische Maßnahmen 2,91 €
Dekubitusbehandlung 5,88 €
Injektionen 3,91 €
Absaugen

5,34 €

Tropfen/Salben bzw. Spülung der Augen und Ohren 2,94 €
Blutdruckkontrolle

2,68 €

Stomabehandlung 7,75 €
Legen und Wechsel einer Magensonde 10,66 €
Blutzuckerkontrolle

3,25 €

Aufziehen von Insulin 1,07 €
Arzneimittelgabe und -überwachung 2,05 €
Anziehen von Kompressionsstrümpfen 4,01 €
Verabreichung ärztlich verordneter Sondennahrung mittels Nährsonde oder Sondeninfusion 8,05 €
Hausbesuchspauschale 4,32 €
Hauswirtschaftliche Versorgung § 37 SGB V 14,39 €
Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit 17,77 €
Pflege des zentralen Venenkatheters 5,75 €
Versorgung eines subrapubischen Katheters 5,75 €
Auflegen von Kälteträgern 2,86 €
Infusionen 3,38 €
ausziehen von Kompressionsstrümpfen 2,56 €
Flüssigkeitsbilanzierung 6,80 €
Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes 6,80 €
Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG), Versorgung 5,88 €
Drainagen, überprüfen von, Versorgen 3,91 €
Spezielle Krankenbeobachtung Über die Vergütung dieser Leistung wird im Einzelfall vor Ort entschieden.